Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht / Medizinrecht / Bau- und Architektenrecht
Lehrgänge „Fachanwalt für Erbrecht“ sowie „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ erfolgreich absolviert.
Jahrgang 1964, verheiratet mit Kanzleipartnerin Kirsten Böbel, zwei Kinder
Alumnus der „Studienstiftung des Deutschen Volkes“,
2. Staatsexamen (Baden-Württemberg) mit Prädikat Gesamtnote: „Gut“.
Tätigkeitsschwerpunkte
Erbrecht / Medizinrecht / Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
Erbrecht ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit seit 2006.
Erfolgreich absolvierte Lehrgänge:
- zertifizierter Testamentsvollstrecker 2019
- Fachanwalt für Erbrecht 2020
Wir bieten im Erbrecht insbesondere an:
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen,
- (Erst-)Beratung
- (ggf. Einzel-)Mediation durch RAin Kirsten Böbel im Zusammenhang der Erstellung /Änderung eines Testaments oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen,
- Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Einzel-Testament, Ehegatten-Testament, Erbvertrag),
- Beratung und Vertretung eines Erben, u.a. im Zusammenhang der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
- Beratung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, u.a. Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils-, Pflichtteilsrest- und Pflichtteilsergänzungs-Ansprüchen,
- gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Land- und Oberlandesgerichten.
Aktuelle Fortbildungen:
- Fortbildung: Grundstücksübertragungen optimal gestalten – steuer- und zivilrechtliche Praxisprobleme – 20.02.24
- Fortbildung: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – 22.02.24
- Akt. Entwicklungen beim Nießbrauch an Grundstücken und Personengesellschaftsanteilen -27.02.24
- Medizinrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht seit 2020
Im Medizinrecht beraten und vertreten wir seit 2016
- Krankenkassen/Krankenversicherungen (Kostenträger-Seite),
und zwar – u.a. – im Zusammenhang von
- Vergütungsstreitigkeiten nach Krankenhaus-Behandlungen, insbesondere:
- DRG-Codierungen,
- (neue) Prüf-VV,
- off-label-use,
- Nikolaus-Beschluss,
- primäre/sekundäre/tertiäre Fehlbelegungen,
- Abgrenzung vollstationäre KH-Behandlung /Anschluss-Reha bei Querschnittspatienten
- Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUB § 137 c III SGB V und Potential-Maßstab,
- Verstoß gegen Nachrangigkeits-Grundsatz,
- Verstoß gegen Wirtschaftlichkeits-Grundsatz.
Fortbildungen
- Fortbildung: Medizinische und medizinnahe Leistungen der Krankenversicherung am 16.11.2023.
- Fortbildung: Das med. Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren am 21.11.2023.
- Fortbildung: Verwaltungsverfahrens- und SGG-Recht am 23.11.2023.
- Privates Baurecht / Recht der Architekten und Fachingenieure
Privates Baurecht und das Recht der Architekten und Fachingenieure ist Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit seit Kanzleigründung 1997. Zu unseren Mandanten gehören
- gewerbliche Bauherren/Bauträger,
- Bauunternehmen sowie
- Architekten und Fachingenieure.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere
- rechtliche Begleitung der Projektplanungen (für Mittel-und Groß-Bauvorhaben),
- Begleitung von Vertragsverhandlungen,
- Gestaltung von Bau- sowie Architekten-/Fachingenieur-Verträgen
- projektbegleitende Baurechtsberatung (für Mittel- und Groß-Bauvorhaben),
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelrechten,
- gerichtliche Vertretung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren sowie in Zivilprozessen vor Land- und Oberlandes-Gerichten.