Dr. jur. Thomas Böbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Jahrgang 1964, geboren in Stuttgart,
verheiratet mit Kanzleipartnerin Kirsten Böbel, zwei Kinder.
Lebenslauf
1983 | Abitur in Baden-Württemberg am Friedrich-List-Gymnasium, Reutlingen |
1983 bis 1985 | Grund-Wehrdienst |
1985 bis 1990 |
Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Tübingen und Freiburg |
1990 | Erstes jur. Staatsexamen in Baden-Württemberg (mit Prädikat) |
1990 bis 1993 | Referendariat am Landgericht Stuttgart |
1993 | Zweites jur. Staatsexamen in Baden-Württemberg (mit Prädikat – Gesamtnote: „Gut“) |
1994 bis 1996 |
Promotion im Aktiengesellschaftsrecht „Die rechtliche Stellung des besonderen Vertreters“ bei Prof. Dr. Harm Peter Westermann, Tübingen Anwaltstätigkeit in mittelständischer Kanzlei |
1997 | Gründung eigener Rechtsanwaltskanzlei mit Frau Rechtsanwältin Kirsten Böbel |
Tätigkeitsschwerpunkte
- Medizinrecht
Im Medizinrecht beraten und vertreten wir seit 2016
- Krankenkassen/Krankenversicherungen (Kostenträger-Seite),
und zwar – u.a. – im Zusammenhang von
- Vergütungsstreitigkeiten nach Krankenhaus-Behandlungen, insbesondere:
- DRG-Codierungen,
- (neue) Prüf-VV,
- off-label-use,
- Nikolaus-Beschluss,
- primäre/sekundäre/tertiäre Fehlbelegungen,
- Abgrenzung vollstationäre KH-Behandlung /Anschluss-Reha bei Querschnittspatienten
- Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUB § 137 c III SGB V und Potential-Maßstab,
- Verstoß gegen Nachrangigkeits-Grundsatz,
- Verstoß gegen Wirtschaftlichkeits-Grundsatz.
Aktuelle Fortbildungen:
- Fachanwalt für Medizinrecht seit 2020.
- Fortbildung: Organisationsverschulden in Kliniken und Arztpraxen am 07.08.2021.
- Fortbildung: Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Arzthaftungsrecht am 08.08.2021.
- Erbrecht
Erbrecht ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit seit 2006. Wir bieten hier insbesondere an:
- (Erst-)Beratung
- (ggf. Einzel-)Mediation durch RAin Kirsten Böbel im Zusammenhang der Erstellung /Änderung eines Testaments oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen,
- Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Einzel-Testament, Ehegatten-Testament, Erbvertrag),
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen,
- Beratung und Vertretung eines Erben, u.a. im Zusammenhang der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
- Beratung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, u.a. Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils-, Pflichtteilsrest- und Pflichtteilsergänzungs-Ansprüchen,
- gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Land- und Oberlandesgerichten.
Aktuelle Fortbildungen:
- Lehrgang „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ 2019 erfolgreich absolviert.
- Fachanwalts-Lehrgang für Erbrecht 2020 erfolgreich absolviert.
- Fortbildung: Auskunft und Wertermittlung im Pflichtteilsrecht am 25.11.2021
- Fortbildung: Nießbrauch in der Gestaltungspraxis am 01.12.2021.
- Privates Baurecht / Recht der Architekten und Fachingenieure
Privates Baurecht und das Recht der Architekten und Fachingenieure ist Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit seit Kanzleigründung 1997. Zu unseren Mandanten gehören
- gewerbliche Bauherren/Bauträger,
- Bauunternehmen sowie
- Architekten und Fachingenieure.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere
- rechtliche Begleitung der Projektplanungen (für Mittel-und Groß-Bauvorhaben),
- Begleitung von Vertragsverhandlungen,
- Gestaltung von Bau- sowie Architekten-/Fachingenieur-Verträgen
- projektbegleitende Baurechtsberatung (für Mittel- und Groß-Bauvorhaben),
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelrechten,
- gerichtliche Vertretung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren sowie in Zivilprozessen vor Land- und Oberlandes-Gerichten.