Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht / Medizinrecht / Bau- und Architektenrecht

Lehrgänge „Fachanwalt für Erbrecht“ sowie „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ erfolgreich absolviert.

Jahrgang 1964, verheiratet mit Kanzleipartnerin Kirsten Böbel, zwei Kinder

Alumnus der „Studienstiftung des Deutschen Volkes“,

2. Staatsexamen (Baden-Württemberg) mit Prädikat Gesamtnote: „Gut“.

Tätigkeitsschwerpunkte

Erbrecht / Medizinrecht / Bau- und Architektenrecht

  • Erbrecht

Erbrecht ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit seit 2006.

Erfolgreich absolvierte Lehrgänge:

  • zertifizierter Testamentsvollstrecker 2019
  • Fachanwalt für Erbrecht 2020

Wir bieten im Erbrecht insbesondere an:

  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen,
  • (Erst-)Beratung
  • (ggf. Einzel-)Mediation durch RAin Kirsten Böbel im Zusammenhang der Erstellung /Änderung eines Testaments oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen,
  • Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Einzel-Testament, Ehegatten-Testament, Erbvertrag),
  • Beratung und Vertretung eines Erben, u.a. im Zusammenhang der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
  • Beratung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, u.a. Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils-, Pflichtteilsrest- und Pflichtteilsergänzungs-Ansprüchen,
  • gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Land- und Oberlandesgerichten.

Aktuelle Fortbildungen:

  • Fortbildung: Grundstücksübertragungen optimal gestalten – steuer- und zivilrechtliche Praxisprobleme – 20.02.24
  • Fortbildung: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – 22.02.24
  • Akt. Entwicklungen beim Nießbrauch an Grundstücken und Personengesellschaftsanteilen -27.02.24
  • Medizinrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht seit 2020

Im Medizinrecht beraten und vertreten wir seit 2016

  • Krankenkassen/Krankenversicherungen (Kostenträger-Seite),

und zwar – u.a. – im Zusammenhang von

  • Vergütungsstreitigkeiten nach Krankenhaus-Behandlungen, insbesondere:
    • DRG-Codierungen,
    • (neue) Prüf-VV,
    • off-label-use,
    • Nikolaus-Beschluss,
    • primäre/sekundäre/tertiäre Fehlbelegungen,
    • Abgrenzung vollstationäre KH-Behandlung /Anschluss-Reha bei Querschnittspatienten
    • Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUB § 137 c III SGB V und Potential-Maßstab,
    • Verstoß gegen Nachrangigkeits-Grundsatz,
    • Verstoß gegen Wirtschaftlichkeits-Grundsatz.

Fortbildungen

  • Fortbildung: Medizinische und medizinnahe Leistungen der Krankenversicherung am 16.11.2023.
  • Fortbildung: Das med. Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren am 21.11.2023.
  • Fortbildung: Verwaltungsverfahrens- und SGG-Recht am 23.11.2023.

  • Privates Baurecht / Recht der Architekten und Fachingenieure

Privates Baurecht und das Recht der Architekten und Fachingenieure ist Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit seit Kanzleigründung 1997. Zu unseren Mandanten gehören

  • gewerbliche Bauherren/Bauträger,
  • Bauunternehmen sowie
  • Architekten und Fachingenieure.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere

  • rechtliche Begleitung der Projektplanungen (für Mittel-und Groß-Bauvorhaben),
  • Begleitung von Vertragsverhandlungen,
  • Gestaltung von Bau- sowie Architekten-/Fachingenieur-Verträgen
  • projektbegleitende Baurechtsberatung (für Mittel- und Groß-Bauvorhaben),
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelrechten,
  • gerichtliche Vertretung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren sowie in Zivilprozessen vor Land- und Oberlandes-Gerichten.